Sammelklage gegen EON Fernwärme 2026: So nimmst du teil

EON hat die Fernwärmepreise in rund 20 Versorgungsgebieten innerhalb von zwei Jahren um bis zu 276 Prozent erhöht. In Erkrath-Hochdahl stieg der Arbeitspreis von 6,18 auf 23,24 Cent pro Kilowattstunde[1]. Für viele Haushalte bedeutete das Mehrkosten von über 3.000 Euro pro Jahr. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat deshalb im November 2023 eine Musterfeststellungsklage beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht. Das Gericht hat nach der mündlichen Verhandlung am 24. August 2026 deutliche Zweifel an der Rechtmässigkeit der Preisklauseln geäussert[2].
Update 4. Oktober 2026: Die Anmeldefrist für das Klageregister ist am 14. September 2026 abgelaufen. Der Verkündungstermin ist auf den 12. Oktober 2026 angesetzt. Wenn du bereits angemeldet bist, lies weiter, um zu erfahren, was als Nächstes passiert. Falls du die Frist verpasst hast, findest du unten Informationen zu deinen Alternativen.
Was ist passiert: Preiserhöhungen von mehreren hundert Prozent
EON Energy Solutions GmbH betreibt Fernwärmenetze in Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Hessen. Seit 2021 hat das Unternehmen die Preise in zahlreichen Versorgungsgebieten massiv angehoben. Die Erhöhungen basieren auf Preisanpassungsformeln, die laut vzbv sachlich ungeeignete Faktoren enthalten und damit gegen §24 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) verstossen[1].
Konkret kritisiert der vzbv sogenannte Hebeleffekte in den Preisformeln. Diese entstehen, wenn EON bei der Beschaffung und bei der Weitergabe an Kunden unterschiedliche Berechnungsmethoden verwendet. Das Ergebnis: Steigende Einkaufspreise werden überproportional an die Kunden weitergegeben, sinkende Preise dagegen kaum.
Beispiele aus betroffenen Versorgungsgebieten
| Versorgungsgebiet | Arbeitspreis 2020 | Arbeitspreis 2022/23 | Steigerung |
|---|---|---|---|
| Erkrath-Hochdahl (NRW) | 6,18 ct/kWh | 23,24 ct/kWh | ca. 276% |
| Hamburg-Lohbrügge | 3,79 ct/kWh (netto) | 17,20 ct/kWh (netto) | ca. 354% |
Bei einem Jahresverbrauch von 15.000 kWh entspricht die Erhöhung in Hamburg-Lohbrügge Mehrkosten von über 3.000 Euro brutto pro Jahr[3].
Welche Versorgungsgebiete sind betroffen?
Die Klage umfasst rund 20 Versorgungsgebiete in vier Bundesländern:
Nordrhein-Westfalen: Bergisch Gladbach, Dortmund-Kirchlinde, Dortmund-Schüren, Dortmund-Westerfilede, Erkrath-Hochdahl, Ibbenbüren, Leverkusen-Steinbüchel, Monheim-Süd/Monheim-Baumberg-Ost, Recklinghausen, Wuppertal-Hilgershöhe
Hamburg: Hamburg-Bergedorf-West, Hamburg-Bergstedt, Hamburg-Hanhoopsfeld, Hamburg-Lohbrügge-Nord, Hamburg-Marmstorf, Hamburg-Rahlstedt-Meiendorf, Hamburg-Rahlstedt-Ost
Schleswig-Holstein: Bad Schwartau-Wasch, Elmshorn-Rethfeld, Hoisbüttel-Ost, Pinneberg Wiesengrund
Hessen: Langen-Oberlinden, Schwalbach-Limes
Falls du in einem dieser Gebiete wohnst und einen Fernwärmevertrag direkt mit EON Energy Solutions GmbH hast, bist du potenziell betroffen.
Die Musterfeststellungsklage: Was genau wird geklärt?
Eine Musterfeststellungsklage ist kein Schadensersatzprozess. Sie klärt grundsätzliche Rechtsfragen, die dann für alle angemeldeten Verbraucher gelten. In diesem Fall will der vzbv feststellen lassen, dass:
- Die Preisanpassungsklauseln von EON Energy Solutions unwirksam sind
- EON die Abrechnungen rückwirkend korrigieren und Guthaben erstatten muss
- Die verwendeten Preisformeln nicht den Anforderungen des §24 AVBFernwärmeV genügen
Wenn das Gericht dem vzbv Recht gibt, können alle angemeldeten Verbraucher ihre individuellen Rückforderungen geltend machen, ohne selbst klagen zu müssen. Das spart Anwaltskosten und Prozessrisiko.
Verhandlung am 24. August 2026: Was hat das Gericht gesagt?
Die mündliche Verhandlung vor dem OLG Hamm am 24. August 2026 brachte ein starkes Signal zugunsten der Verbraucher. Das Gericht liess erkennen, dass es die Preisänderungsklauseln von EON für unwirksam hält[2].
Besonders kritisierte das Gericht die sogenannten Hebeleffekte in den Preisformeln. Das Gericht sah darin einen Verstoss gegen das Gebot der Kostenorientierung: Die Formeln seien so konstruiert, dass Kostensteigerungen überproportional an Kunden weitergegeben werden, während Kostensenkungen gedämpft ankommen.
Das ist zwar noch kein rechtskräftiges Urteil, aber ein deutlicher Hinweis auf die Richtung, in die das Gericht tendiert. Die endgültige Entscheidung wird am 12. Oktober 2026 verkündet.
Wer konnte teilnehmen?
Die Anmeldung im Verbandsklageregister des Bundesamts für Justiz war bis zum 14. September 2026 möglich. Teilnahmeberechtigt waren:
- Vertragspartner von EON Energy Solutions GmbH mit einem Fernwärmevertrag in einem der betroffenen Versorgungsgebiete
- Eigentümer, Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften mit eigenem Fernwärmevertrag
- Nicht teilnahmeberechtigt: Mieter, deren Fernwärmekosten über die Nebenkostenabrechnung laufen (sie haben keinen direkten Vertrag mit EON)
Die Anmeldung war kostenlos, erforderte keine Unterlagen und konnte online im Verbandsklageregister des Bundesamts für Justiz durchgeführt werden[2].
Frist verpasst? Deine Alternativen
Falls du die Anmeldefrist am 14. September 2026 verpasst hast, ist noch nicht alles verloren. Folgende Möglichkeiten bestehen:
Individuelle Klage: Du kannst deine Ansprüche auch individuell geltend machen. Falls das OLG Hamm am 12. Oktober 2026 zugunsten der Verbraucher entscheidet, stärkt das deine Verhandlungsposition erheblich. EON wird es dann schwer haben, individuelle Forderungen abzulehnen, wenn das Gericht die Preisklauseln bereits für unwirksam erklärt hat.
Verjährung beachten: Die reguläre Verjährungsfrist für Rückforderungsansprüche beträgt drei Jahre. Ansprüche aus 2023 verjähren also Ende 2026. Warte nicht zu lange.
Aussergerichtliche Einigung: Schreibe EON direkt an und fordere eine Neuberechnung deiner Abrechnungen. Berufe dich auf die Musterfeststellungsklage und die Einschätzung des OLG Hamm. Oft lenken Unternehmen nach einem negativen Gerichtsurteil ein, bevor es zu weiteren Klagen kommt.
Schlichtungsstelle Energie: Die Schlichtungsstelle Energie e.V. kann kostenlos vermitteln, wenn deine Beschwerde bei EON keinen Erfolg hatte. Der Antrag ist online möglich und für Verbraucher kostenfrei.
Was passiert nach dem Urteil am 12. Oktober?
Falls das OLG Hamm die Preisklauseln für unwirksam erklärt:
Für angemeldete Teilnehmer: Du erhältst eine Feststellung, die du gegenüber EON verwenden kannst. EON muss dann deine Abrechnungen neu berechnen und zu viel gezahlte Beträge erstatten. In vielen Fällen dürfte es um mehrere hundert bis mehrere tausend Euro gehen. Falls EON nicht freiwillig zahlt, kannst du auf Basis des Feststellungsurteils individuell klagen, mit deutlich reduziertem Prozessrisiko.
Für nicht angemeldete Betroffene: Das Urteil entfaltet zwar keine direkte Bindungswirkung, aber es schafft eine starke Argumentationsgrundlage für individuelle Forderungen.
Mögliche Revision: EON kann Revision beim Bundesgerichtshof einlegen. Das würde das endgültige Ergebnis um weitere Monate verzögern, ändert aber nichts an der Signalwirkung des OLG-Urteils.
Was du jetzt tun solltest
Falls du angemeldet bist
- 12. Oktober 2026 vormerken: An diesem Tag verkündet das OLG Hamm seine Entscheidung. Die Verbraucherzentralen werden über das Ergebnis informieren.
- Unterlagen sammeln: Halte alle Fernwärmerechnungen seit 2020 bereit. Du brauchst sie für die individuelle Rückforderung.
- Verjährung im Blick: Ansprüche aus 2023 verjähren Ende 2026. Falls das Urteil positiv ausfällt, handle schnell.
Falls du nicht angemeldet bist
- Urteil abwarten: Das Ergebnis am 12. Oktober gibt dir Klarheit über die Rechtslage.
- Rechnungen prüfen: Vergleiche die Arbeitspreise in deinen Abrechnungen über die Jahre. Findest du Sprünge von mehr als 50 Prozent ohne nachvollziehbare Begründung?
- Anwalt konsultieren: Ein auf Energierecht spezialisierter Anwalt kann deine Erfolgsaussichten einschätzen. Viele bieten eine kostenlose Erstberatung an.
- Widerspruch einlegen: Schreibe EON, dass du die Preiserhöhungen nicht akzeptierst und eine Neuberechnung forderst.
Fernwärme: Warum Verbraucher besonders schutzbedürftig sind
Fernwärme unterscheidet sich grundlegend von Strom und Gas. Bei Strom und Gas kannst du den Anbieter wechseln, wenn dir die Preise zu hoch sind. Bei Fernwärme bist du an das lokale Netz gebunden. Es gibt keinen Wettbewerb, keinen alternativen Anbieter, keinen Marktdruck.
Genau deshalb schreibt §24 AVBFernwärmeV vor, dass Preisanpassungsklauseln das Verhältnis zwischen Kosten und Leistung angemessen widerspiegeln müssen. Der Gesetzgeber wollte verhindern, dass Fernwärmeversorger ihre Monopolstellung ausnutzen. Die Klage des vzbv soll klären, ob EON genau das getan hat.
Hintergrund: Das Problem mit den Preisformeln
Fernwärmeverträge enthalten üblicherweise Preisanpassungsklauseln. Diese bestehen aus Formeln, die den Wärmepreis an bestimmte Indizes koppeln, zum Beispiel an den Gaspreis, den Ölpreis oder Lohnkostenindizes. Das soll sicherstellen, dass der Wärmepreis die tatsächlichen Kosten des Versorgers widerspiegelt.
Das Problem bei EON: Der vzbv wirft dem Unternehmen vor, dass die verwendeten Indizes und Gewichtungen nicht die tatsächliche Kostenstruktur abbilden. Stattdessen seien die Formeln so konstruiert, dass sie bei steigenden Marktpreisen überproportional ansteigen (Hebeleffekt), bei fallenden Preisen aber kaum sinken. Das Ergebnis ist eine systematische Benachteiligung der Kunden.
Dieser Vorwurf wiegt schwer, weil Fernwärmekunden keine Möglichkeit haben, den Anbieter zu wechseln. Sie sind dem Preisverhalten ihres Versorgers ausgeliefert. Die einzige Schutzmassnahme sind die gesetzlichen Vorgaben zur Preisgestaltung, und genau diese soll EON verletzt haben.
Zeitlicher Überblick
| Datum | Ereignis |
|---|---|
| November 2023 | vzbv reicht Musterfeststellungsklage beim OLG Hamm ein (Az. I-2 VKl 1/23) |
| 2024 | Klageregister wird beim Bundesamt für Justiz eröffnet |
| 24. August 2026 | Mündliche Verhandlung am OLG Hamm, Gericht äussert Zweifel an Preisklauseln |
| 14. September 2026 | Anmeldefrist für das Klageregister endet |
| 12. Oktober 2026 | Urteilsverkündung (geplant) |
Fazit
Die Musterfeststellungsklage gegen EON Energy Solutions ist eine der grössten Verbraucherklagen im Energiesektor der letzten Jahre. Die Signale des OLG Hamm aus der mündlichen Verhandlung am 24. August deuten darauf hin, dass das Gericht die Preisklauseln für unwirksam hält. Das wäre ein wegweisendes Urteil für alle Fernwärmekunden in Deutschland.
Am 12. Oktober 2026 fällt die Entscheidung. Falls du betroffen bist und dich rechtzeitig angemeldet hast, stehen deine Chancen auf eine Rückerstattung gut. Falls du die Frist verpasst hast, bleiben dir individuelle Wege. In jedem Fall lohnt es sich, deine Rechnungen zu prüfen und deine Ansprüche geltend zu machen.
Sources
- [1]Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) (2024). Fernwärme-Preiserhöhungen bei E.ON: Betroffene gesucht. Hintergründe zur Klage, betroffene Versorgungsgebiete und Preisbeispiele
- [2]Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) (2026). Sammelklage: Letzte Chance für E.ON-Fernwärmekunden. Ergebnisse der mündlichen Verhandlung am 24.08.2026 und Anmeldefrist 14.09.2026
- [3]Verbraucherzentrale Hamburg (2026). E.on Fernwärme: Jetzt noch der Sammelklage anschließen. Detaillierte Preisbeispiele aus Hamburger Versorgungsgebieten

